Diana Sachs

Hebamme für Wiesloch, Walldorf und Umgebung

Wochenbettbetreuung

In den ersten Tagen nach der Geburt hat jede Mutter Anspruch auf Hebammenhilfe. Dieser Anspruch besteht bis zum zehnten Tag nach der Geburt im Haus der Wöchnerin. Bei Bedarf (zum Beispiel Stillproblemen, Wundheilungsstörung) sind weitere Hausbesuche bis zu acht Wochen nach der Geburt möglich.

Die Wochenbettbetreuung umfasst u.a. die folgenden Punkte:

  • Beobachtung des Wochenbettverlaufes
  • Anleitung zum Stillen und Stillberatung
  • Anleitung und Beratung zur Pflege des Kindes
  • Ernährungsberatung der Mutter und des Kindes


Rückbildungsgymnastik

Bei der Rückbildungsgymnastik lernen die Frauen ihren Beckenboden und dessen Funktionen kennen. In verschiedenen Übungen lernen sie, die Muskelschichten wahrzunehmen und für den Beckenboden belastende Situationen zu erkennen und zu vermeiden. Dabei wird ihr Körperbewusstsein neu entdeckt bzw. entwickelt. Durch Gymnastikübungen werden die Rückenmuskulatur, die Schultern, der Nacken und die Beine gekräftigt. Die Bauchmuskeln werden trainiert, wenn sich ein gutes Gefühl für die Kraft des Beckenbodens eingestellt hat.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Stunden.  Für einen Rückbildungskurs bei einer Hebamme ist kein Rezept erforderlich.